Archive for November, 2008

Mehrwertsteuer

Die Mehrwertsteuer ist auch so ein Thema…! Denn oft zahlen die Kunden zu viel!! Das beste Beispiel ist die FastFood-Branche. Ob der Kunde sein Essen im Restaurant isst oder ob er es mitnimmt, er zahlt in beiden Fällen in aller Regel denselben Preis. Der Gewinn für den Betrieb kommt mit der Steuerzahlung: Im Restaurant gegessene Speisen sind als Restaurantdienstleistung mit 19% zu versteuern, Außer-Haus-Bestellungen sind als reiner Lebensmittelverkauf mit lediglich 7% besteuert. Wenn der Inhaber des Restaurants also möglichst viel als Außer-Haus-Verkauf angibt, muss er weniger Steuern zahlen. Genau hier liegt der Gewinn. Denn es macht schon einen erheblichen Unterschied, ob ich die Verkäufe mit 7% oder mit 19% Besteuerung gegenüber den Finanzbehörden melde. Von der einfachen Registrierkasse bis hin zum aktuellsten Kassensystem mit Netzwerk ist es zwingend möglich, die Verkäufe als Außer-Haus-Verkauf mit 7% oder als In-Haus-Verkauf mit 19% zu deklarieren. Dem Gast ist häufig nicht bekannt, dass es im Restaurant zwei Steuersätze gibt. Sonst würde sicher so mancher sein Essen mit nach Hause nehmen. Obwohl der Gast ja nicht profitiert. Denn er zahlt denselben Preis, ob 7%ig oder 19%ig versteuert. Genau das ist aber eigentlich gesetzeswidrig. Der Gesetzgeber hat bei der Regelung des Außer-Haus-Verkaufs von Speisen eigentlich angedacht, dass wegen der niedrigeren Besteuerung auch der Verkaufspreis an den Kunden entsprechend niedriger ist. Hier scheint wunderbar zu funktionieren: wo kein Kläger da kein Richter. Und die Inhaber insbesondere von Schnell-Imbiss-Betrieben reiben sich die Hände über die Mehreinnahmen. Man hat geschätzt, dass deutsche Verbraucher dadurch jedes Jahr etwa 100 Millionen Euro zu viel bezahlen. Und das allein bei zwei bekannten Burger-Ketten. Wie hoch ist dann der finanzielle „Schaden“, wenn man kleinlichst alles ermitteln würde? Wer glaubt, dass es sich immer nur um ein par Cent handelt, der irrt. Wenn zum Beispiel eine vierköpfige Gruppe Essen im Gesamtwert von 20 Euro bestellt, im Restaurant verzehrt und dafür eigentlich die Restaurantdienstleistung mit 19% versteuert werden muss, würde von den 20 Euro ein Steuerbetrag von 3,80 Euro fällig. Wenn das Restaurant aber diesen In-Haus-Verkauf als Außer-Haus-Verkauf mit 7% Steuern ausweist, sind in den 20 Euro nur 1,40 Euro Steuern enthalten. Es würden von den Gästen also sage und schreibe 2,40 Euro zu viel bezahlt. Und das hochgerechnet auf alle falsch besteuerten Restaurantverkäufe summiert sich. Da kann man in der Tat schon von einem erheblichen volkswirtschaftlichen Schaden sprechen – von den Mindereinnahmen der Finanzbehörden einmal abgesehen. Und wenn auf dem Beleg für den Kunden der Nettopreis ausgewiesen wäre, würde selbiger sicher verwundert nachdenken, warum die eine Variante des Essengehens teurer ist als die andere …! Im Prinzip stimmt da nur dir Kasse desjenigen, der sich steuerlich daneben benimmt. Ob nun der Gastronom oder auch der Bäcker, der Verzehr im hauseigenen Café ebenso anbietet, wie den herkömmlichen Außer-Haus-Verkauf seiner Backwaren. Die Kasse des Kunden wird da ebenso über gebühr belastet wie die öffentliche Kasse der Finanzbehörde, die ja wiederum bei jedem anderen Steuerzahler jede Sünde sofort bestraft.

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Gastronomiekonzepte

In der Gastronomie sind die Konzepte von höchster Priorität. Denn ohne Planung was wie geboten werden soll, ist die Eröffnung von vornherein zum Scheitern verurteilt und die tägliche Kassenabrechnung wird gar nicht erst stattfinden. Bereits erfolgreiche Restaurants müssen nicht im Einzugsbereich als Kopie nachgeahmt werden, auch nicht in abgewandelter Form. Und durch gute Recherche lässt sich auch herausfinden, ob ein neues Konzept Erfolg haben wird oder nicht. Da spielt es keine Rolle, ob es nur für den Standort eine Neuigkeit wäre oder auf dem gesamten Sektor. Ausführlichste Planungen sind das A und O, um am Markt Fuß fassen zu können und sich dann auch zu behaupten. Gerade am Anfang der Überlegungen sind auch die Finanzen zu berücksichtigen. Denn zunächst wird in jedem Fall mit einem riesigen Minus in der Kasse begonnen werden. Schließlich wird zunächst mit einer enormen Investition begonnen. Die Räume müssen angemietet werden, und die Miete ist auch schon während der nötigen Renovierungs- und Einrichtungsphase fällig. Daneben sind Baumaterialien, Handwerker und natürlich die Einrichtung an sich zu bezahlen. Somit dürfte in der Kasse anfänglich ein Fehlbetrag von mehreren 10tausend, vielleicht sogar mehreren 100tausend Euro zu verzeichnen sein. Da ist bei der Bank des Vertrauens ein Darlehen aufzunehmen, welches im Idealfall von Eigenkapital ergänzt wird. Doch vor all dem steht die Idee, welche über Konzepterstellung und weitere Planungen dann über die Einrichtung zur Eröffnung des Lokals führt. Und eben das Konzept ist ob des möglichen Erfolgs abzuklopfen. Dann macht es auch Sinn, in obige Notwendigkeiten wie Renovierungsarbeit zu investieren. Noch vor Planungsabschluss ist es auch wichtig zu entscheiden, mit welchem Kassensystem gearbeitet werden soll. Denn die Variante aus „Großmutter’s Zeiten“, als noch mit Zettelwirtschaft vom Gast zum Tresen und zur Küche gegangen wurde, hat in den meisten Fällen ausgedient. Eine einfache Registrierkasse sollte es schon sein, um wenigstens die Getränke und Speisen namentlich erfassen zu können und die jeweils abgegebenen Mengen und dazugehörige Preise ausweisen zu können. Auch den Finanzbehörden und dem Ordnungsamt gegenüber macht es einen guten Eindruck, Geschäftsunterlagen in ordentlichem Zustand vorlegen zu können. Und auch dafür ist ein modernes Kassensystem, wenigstens aber eine ausreichend ausgestattete Registrierkasse enorm vorteilhaft. Denn mit dem Standard der aktuellen Netzwerkkassen ist es auch möglich, wenigstens buchhalterische Teilbereiche zu verarbeiten. Doch auch dem Gast kann ein adäquater Beleg ausgehändigt werden, welchen er im Fall einer gschäftlichen Verabredung in seinem Betrieb als Beleg absetzen und dem Finanzamt gegenüber geltend machen kann. So hat die Kasse als solche eine sehr vielfältige Aufgabenstruktur, die in den Kassensystemen der neuesten Art erwartet werden dürfen.

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Hotel hinter ehrwürdigen Klosternauern

Ein Hotel hinter ehrwürdigen Klostermauern ist sicher auch nicht alltäglich. Doch dafür sicher um so interessanter, erlebnisreicher und spannender. Denn hier wird keine alltägliche, wenn auch komfortable, Herberge geboten. Die Einrichtung ist dem alten Gebäude sicher angemessen. Den Eingangsbereich stelle ich mir mit einer klösterlich massiven Eingangstür vor, wohinter der Gast von einer ebenso massiven aber dennoch gemütlichen Einrichtung im Rezeptionsbereich empfangen wird. Massige Sessel laden zu einem kurzen Ausruhen ein, bevor ich am Empfangsthresen zum einchecken freundlich empfangen werde. Sicher gibt es in alten Gemäuern wie diesem außergewöhnlichen Hotel technisch modernste Einrichtungen wie zum Beispiel eine Computeranlage mit Software um die Gäste ein- und auszubuchen aber auch mit einer Verbindung zu einem modernen Kassensystem, um dem Gast am Ende seines Aufenthalts eine detaillierte Rechnung ausfertigen zu können. Die Gästezimmer sind vielleicht verschieden eingerichtet. Sicher mit modernsten Möbeln und Stoffen, aber zum Teil vielleicht auch in modernem Design, zum anderen Teil aber auch in klösterlich sparsamer Art. Dennoch wird der Gast nicht auf Annehmlichkeiten wie Telefon und Fernsehen verzichten müssen. Nach einem Aufenthalt in diesem Ambiente ist man sicher geneigt, wiederholt Erholung in diesen Räumlichkeiten zu suchen. Die Preise wird man sich telefonisch erfragen können oder über den Internet-Auftritt des Hauses herausfinden können. Wenn man sich die Möglichkeit schafft, in einem Klosterhotel Urlaub zu machen, ist das vielleicht keine finanzielle Kleinigkeit für den Gast, doch wird sich die Investition lohnen. Denn klösterliches Ambiente findet man nicht überall. Und so wird es eine Bereicherung für die Kasse der persönlichen Gefühle werden. Denn moderne Hotels in historischen Gebäuden bergen enormes Erholungspotential. Besonders, wenn das Gebäude dann auch noch landschaftlich schön gelegen ist. Ein in einem Kloster beheimatetes Hotel wird auch einen wunderschönen Klostergarten sein eigen nennen. Dieser könnte im Sommer wunderbar als Außenbereich des Restaurants dienen. Hier wäre dann ein mobiles Kassensystem sehr sinnvoll. Denn durch den etwas weiteren Weg wäre die Bestellung des Gastes trotzdem in kürzester Zeit in der Küche, so dass der Koch sofort zubereiten kann. Wenn es sich um eine recht große Anlage handelt, könnten in Nebengebäuden weitere Restaurants oder auch Wellnessbereiche und Kinderbetreuungsbereiche eingerichtet sein. Auch hierfür würde eine umfangreich vernetzte Kassenanlage sinnvoll sein. Denn bei Besuchsbeginn des Gastes können in einer Datenbank Vorlieben eingetragen werden, oder auch ob Kinder dabei sind. Aus dem Wellnessbereich heraus kann schon vorbereitend auf die Vorlieben des Gastes eingegangen werden. In der Kinderbetreuung ist es wunderbar möglich, altersgerechte Planungen in Angriff zu nehmen. Sollte in einem als Hotel genutzten Kloster eine ausgediente Kapelle vorhanden sein, könnte diese sich wunderbar als Tagungs- und Konferenzraum eignen. Auch von hier aus wäre eine Verbindung mit beispielsweise Mobilteilen zu den Netzwerkkassen der Restaurants sinnvoll, damit Tagungsgäste unkompliziert und doch bequem versorgt werden können.

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sicher in der Disco

Da ist doch mal was Tolles entstanden: in Hannover haben sich Polizei und mehrere Diskotheken und Gaststätten zusammengetan, um gemeinsam etwas gegen Randalierer und Gewalt unter Alkoholeinfluss zu unternehmen. Man habe eine gemeinsame Vereinbarung formuliert und beiderseits unterschrieben. So wird die Polizei im Falle der Notwendigkeit weiterhin Platzverweise aussprechen. Die Beteiligung der Gaststätten und Diskotheken sieht vor, dass Sicherheitspersonal Hausverbote erteilen darf, wenn ein Gast sich ernsthaft entsprechend der Vereinbarung etwas zu Schulden kommen lässt wie zum Beispiel Randale, Schlägereien, Körperverletzungen, und so weiter. Hier wird dem Täter sofort ein Hausverbot für sowohl die „Tatlokalität“ als auch für die teilnehmenden anderen Lokale. Eine entsprechende Übertragung des Hausrechts ist Inhalt der Vereinbarung. Das könnte zum Beispiel auch vonstatten gehen, indem die Computerkassen oder Kassensystem der Teilnehmer auf der Ebene der Mitteilung vernetzt werden. Netzwerkkassen dürften dies in mehr als ausreichendem Umfang zulassen. Zeitgleich wird die Polizei eingeschaltet um den Täter sofort nach der Tat zu entfernen. Sollte der Täter während der Zeit des Hausverbots dennoch das Tatlokal oder eines der teilnehmenden anderen Lokale betreten, wird ebenfalls die Polizei informiert und ein Verfahren wegen Hausfriedensbruchs angestrebt. Das hört sich erstmal richtig gut an. Wenn alle beteiligten Lokale ernsthaft die Vereinbarung umsetzen und sich damit ja auch gegenseitig schützen, fühlen sich die anderen Gäste und Besucher mit Sicherheit sehr viel wohler in der jeweils aufgesuchten Gaststätte oder Diskothek. Das wiederum macht Werbung für die teilnehmenden Lokale und steigert auch den dortigen Umsatz. Denn ohne Randalierer ist einfach besseres feiern. Wenn dann auch die Lokale vielleicht nostalgisch möbliert aber mit modernen Kassen ausgestattet sind, dann kann für die Betreiber ja eigentlich alles gut sein. Und davon gehe ich aus. Jedenfalls halte ich das beschriebene Konzept der Zusammenarbeit im Dienst der Sicherheit für nachahmenswert. Denn Straftaten unter Alkoholeinfluss gibt es überall. Und wenn man sich zusammen tut, gemeinsam gegen die Randalierer handelt, ist es auch gut für den Umsatz, die Kasse wird klingeln. Denn schlie9lich soll der Alkoholkonsum ja nicht eingeschränkt oder gar unterbunden werden. Sondern die jenigen, di nicht so viel vertragen und dann zu Straftaten neigen, sollen im Vorfeld ihren Konsum reduzieren um Taten zu vermeiden oder am Ende mit den Konsequenzen leben. Wenn es später gar zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt, ist in aller Regel der Täter der „Leidtragende“, da er bestraft wird und auch noch die Gerichtskosten zu tragen hat. Dass das seiner persönlichen Finanzlage nicht gut tut steht außer Frage. Denn wer Gerichtskosten, vielleicht sogar Buß- und Schmerzgelder zu zahlen hat, wird sein Lebtag nicht mehr in Ruhe „ein Bier trinken gehen“ können. Dafür wird er schlicht kein Geld haben. Insbesondere dann, wenn die Tat so schwerwiegend war, dass das Gericht eine Haftstrafe angeordnet hat. Alles in allem finde ich die Vereinbarung gut. Denn sie wird im Eingangsbereich der teilnehmenden Lokale bekannt gegeben, so weiß jeder, worauf er sich einlässt. Die meisten Gäste dürften sich wohl fühlen und den Umsatz der besuchten Lokale am laufen halten.

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Urlaub und Reisen

Der Deutsche Tourismusverband muss sich lösen von althergebrachtem Handeln. Denn dass die Kunden wie bisher ins Reisebüro kommen um zu buchen, wird immer weniger. Somit haben die Inhaber der Reisebüros weniger Beratungstätigkeit und weniger mit der vorhandenen Kasse für den Bargeldverkehr zu tun. Das Internet breitet sich aus. Und immer mehr Urlaubsplaner informieren sich wenigstens im Internet über mögliche Angebote, bevor sie ins Reisebüro gehen. Und das macht sich auch in der Kasse bemerkbar. Wenn in der Reisebranche auch nicht so viel bar bezahlt wird, sondern eher auf dem Bankweg. So ist doch die „virtuelle“, buchhalterische Kasse in jüngster Zeit immer mehr mit einem Defizit behaftet, weil eben mehr Kunden im Internet recherchieren und buchen. Sicher, das Internet ist auch eine Chance für die Reisebüros selber. Denn hier können Sie selbst Angebote einstellen und anbieten. Sie können aber auch recherchieren, was die Konkurrenz zu bieten hat. Ein Markt, der nicht außer Acht zu lassen ist. Denn im Internet ist jeder ein potenzieller Kunde, und anbieten oder recherchieren und buchen kann auch jeder. Das erhöht sicher den Leistungsdruck der Veranstalter, bisherige Leistungen preiswerter oder zu gleichen Preisen mehr Leistung anzubieten. Doch Konkurrenz belebt ja bekanntlich das Geschäft. Und zufriedene Urlauber buchen erneut und sichern das Einkommen des Veranstalters, beziehungsweise das des Vermittlers (sprich des Reisebüros). Auf dem herkömmlichen Weg ebenso wie online. Reisebüros sind in aller Regel mit dem Internet verbunden, haben dort auch einen eigenen Auftritt. Das gibt sicher die Möglichkeit, das System der vorhandenen Kassen insofern mit dem Web zu verbinden, als dass statistisch ermittelt werden kann, welche Umsätze über das Netz kommen, und wieviel Umsatz der reellen Besucher im Reisebüro passiert. Es wird sicher auch weiterhin bisherige Last-Minute-Angebote geben. Aber vielleicht nicht mehr so viele oder nicht zu so günstigen Konditionen wie bisher. Denn durch das Internet ist es möglich, noch schneller und viel früher zu buchen, was wiederum den vielbeworbenen Frühbucher- Rabatt zum tragen kommen lässt. Und eben dieser macht sich erheblich in der Urlaubs- Kasse bemerkbar. Das gesparte für die Reisekosten als solche kann im Urlaub anderweitig ausgegeben werden. Für Mitbringsel an die Lieben Zuhause, für einmal mehr außer der Reihe Essen gehen, oder, oder, oder. Auf vielerlei Arten und bei verschiedensten Anlässen wird in jedem Urlaub Geld ausgegeben. Und sei es, dass so ziemlich alles bare in Souvenirs umgesetzt wird. Sicher, die Souvenier-Händler reiben sich die Hände, wenn sie ahnungslosen Touristen die mehr oder weiniger wertvollen Andenken zu überhöhten Preisen andrehen. Solange die Kasse klingelt, ist vielen Händlern so ziemlich jedes Mittel recht. Im Gegenzug muss ja nicht gleich jeder Tourist so blauäugig sein und sich über’s Ohr hauen zu lassen. Da ist doch jeder Herr seiner Sinne und sollte wohlüberlegt sein Urlaubsgeld ausgeben. Dann wird die Urlaubs- Kasse auch nicht überstrapaziert. Doch zurück zum Internet: Es ist ein Zukunftsmarkt, online Reisen anzubieten und zu verkaufen. Zumindest wird es kein Reisebüro ohne Internet-Zugang lange geben, weil einfach die Aktualität fehlt. Nur mit Online- Anbindung ist es möglich, super aktuell und auf neuestem Wissensstand zu bleiben. Denn via Internet werden so schnell so viele Buchungen getätigt, dass auch auf diesem Weg durchaus die Möglichkeit besteht, als Veranstalter und Verkäufer so richtig Kasse zu machen. Die Devise lautet Innovation und damit Arbeitsplätze erhalten. Denn Arbeitnehmer mit regelmäßigem Einkommen sind auch in der Lage, Urlaub zu buchen und zu bezahlen, und dann auch noch eine nicht zu mickrige Urlaubs- Kasse mitnehmen zu können. Und der Veranstalter so wie das Reisebüro haben Einnahmen, die wiederum zu Investionen führen.

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